Temporärarbeit oder Festanstellung? So funktioniert Personalverleih in der Schweiz
Veröffentlicht am 24.10.2026 · Offrendo Redaktion
Bei Temporärarbeit ist die Arbeitskraft beim Personalverleiher angestellt und arbeitet nach dessen Vereinbarung im Einsatzbetrieb, der die Arbeit anleitet. Wer in der Schweiz gewerbsmässig Personal verleiht, braucht eine kantonale Bewilligung, bei Verleih ins Ausland zusätzlich eine des SECO, und muss den allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih einhalten. Temporärpersonal lohnt sich für Spitzen, Ausfälle und befristete Projekte; für dauerhafte Kernaufgaben ist eine Festanstellung meist günstiger und stabiler.
Drei Beteiligte, zwei Verträge
Personalverleih ist ein Dreiecksverhältnis:
- Der Verleiher (Temporärbüro) schliesst mit der Arbeitskraft einen Arbeitsvertrag ab, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab.
- Der Einsatzbetrieb schliesst mit dem Verleiher einen Verleihvertrag ab und erhält dafür die Weisungsbefugnis: Er teilt die Arbeit ein und leitet an.
- Die Arbeitskraft arbeitet im Einsatzbetrieb, bleibt aber Angestellte des Verleihers.
Das Gesetz unterscheidet drei Formen: Temporärarbeit, bei der der Vertrag auf einen einzelnen Einsatz beschränkt ist; Leiharbeit, bei der jemand fest beim Verleiher angestellt ist und nacheinander verschiedene Einsätze leistet; und das gelegentliche Überlassen von eigenem Personal an einen anderen Betrieb.
Was gilt rechtlich? Die wichtigsten Regeln
- Bewilligung: Wer gewerbsmässig Personal verleiht, also mehr als zehn Verleihverträge in zwölf Monaten abschliesst oder mindestens CHF 100 000 Jahresumsatz erzielt, braucht eine Bewilligung des Kantons. Für den Verleih ins Ausland ist zusätzlich eine Bewilligung des SECO nötig. Grundlage ist das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
- Verzeichnis: Das SECO führt ein öffentliches Verzeichnis der bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe. Einsatzbetriebe können dort vor einer Zusammenarbeit prüfen, ob der Verleiher eine Bewilligung hat.
- GAV Personalverleih: Der Gesamtarbeitsvertrag der Branche ist seit 2012 allgemeinverbindlich. Er regelt unter anderem Mindestlöhne und Weiterbildung.
- GAV des Einsatzbetriebs: Untersteht der Einsatzbetrieb einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen auch für das verliehene Personal (Art. 20 AVG).
- Kündigungsfristen: In den ersten drei Monaten eines unbefristeten Temporäreinsatzes beträgt die Frist mindestens zwei Tage, vom vierten bis zum sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen des Obligationenrechts oder des GAV.
- Arbeitssicherheit: Der Einsatzbetrieb ist für Instruktion und Schutzausrüstung am Arbeitsplatz mitverantwortlich, wie bei eigenen Angestellten.
Konkrete Offerten statt Richtpreise?
Beschreiben Sie Ihr Projekt in 2 Minuten – bis zu 3 registrierte Anbieter für Personalvermittlung & Temporärarbeit aus Ihrer Region erstellen Ihnen kostenlos eine Offerte.
Kostenlos passende Offerten erhaltenTemporär, Festanstellung oder Vermittlung im Vergleich
Personaldienstleister bieten meist beides an: Verleih von Temporärpersonal und die Vermittlung von Festangestellten gegen ein einmaliges Honorar.
| Modell | Typischer Einsatz | Kosten (Richtwert) | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Temporärpersonal Bau und Handwerk | Saisonspitzen, Ausfälle, befristete Projekte | CHF 48 – 75 pro Stunde | Ansatz enthält Lohn, Sozialleistungen, Ferienanteil und Marge |
| Temporärpersonal Büro und Administration | Ferienvertretung, Mutterschaftsurlaub, Projektspitzen | CHF 45 – 70 pro Stunde | Einarbeitung einplanen |
| Vermittlung Festanstellung | dauerhafte Stelle, schwer zu besetzende Profile | CHF 12 000 – 20 000 bei einem Jahreslohn von CHF 80 000 | Garantie bei frühem Austritt vereinbaren |
| Payrolling | Sie haben die Person gefunden, der Dienstleister übernimmt die Anstellung | CHF 150 – 400 pro Monat und Person | Rollen im Vertrag klar regeln |
Richtwerte für die Schweiz; die Ansätze hängen von Qualifikation, Region, Einsatzdauer und anwendbarem GAV ab.
Wann Temporärpersonal sinnvoll ist
Temporärpersonal passt, wenn der Bedarf zeitlich begrenzt oder schwer planbar ist:
- Auftragsspitzen, etwa auf dem Bau, in der Logistik oder bei Saisonarbeit
- Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder lange Ferien einer Fachperson
- Projekte mit klarem Ende
- Testphase vor einer Festanstellung: Der Einsatzbetrieb lernt die Person kennen, bevor er einen eigenen Vertrag anbietet
Für dauerhafte Kernaufgaben ist eine Festanstellung meist günstiger, weil keine Marge des Verleihers anfällt, und sie bindet Wissen im Betrieb. Wer eine temporäre Arbeitskraft übernehmen möchte, sollte die Regeln dazu schon beim Abschluss des Verleihvertrags lesen: Eine spätere Festanstellung darf nicht verhindert werden, eine Entschädigung an den Verleiher ist nur in engen Grenzen zulässig.
Für Arbeitnehmende: Vor- und Nachteile
Temporärarbeit bietet einen schnellen Einstieg, Einblick in verschiedene Betriebe und oft eine Brücke in eine Festanstellung. Der GAV Personalverleih sichert Mindestlöhne und Beiträge an Weiterbildung. Dem stehen kurze Kündigungsfristen in den ersten Monaten und weniger Planungssicherheit gegenüber. Bei Fragen zu Lohn, Versicherungen oder Kündigung helfen Gewerkschaften, die kantonalen Arbeitsämter oder eine Rechtsberatungsstelle.
Checkliste für Einsatzbetriebe
1. Bewilligung des Verleihers im Verzeichnis des SECO prüfen. 2. Anforderungen, Arbeitszeiten, Einsatzort und Dauer schriftlich festhalten. 3. Klären, ob ein allgemeinverbindlicher GAV Ihrer Branche gilt, und den Verleiher darauf hinweisen. 4. Stundenansatz, Zuschläge für Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit und Spesen vergleichen. 5. Regeln für eine spätere Übernahme im Verleihvertrag nachlesen. 6. Erster Arbeitstag: Instruktion zu Sicherheit, Schutzausrüstung und Ansprechperson vorbereiten.
Über Offrendo beschreiben Sie Ihren Personalbedarf einmal, ob Temporärpersonal, Payrolling oder Vermittlung. Passende Anbieter werden sofort benachrichtigt; bis zu 3 registrierte Personaldienstleister aus Ihrer Region können die Anfrage übernehmen und sich mit einer Offerte melden. Ob und wann Offerten eintreffen, hängt von Region, Dienstleistung und Verfügbarkeit ab. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich.
Quellen & Methodik
Stand: 24.10.2026 · redaktionell geprüft von der Offrendo Redaktion
Grundlage: öffentlich verfügbare Preisangaben Schweizer Fachbetriebe, Brancheninformationen der unten genannten Fachorganisationen und eigene Offrendo-Marktdaten, sofern ausreichend Daten vorhanden sind. Alle Preise sind Richtwerte in CHF inkl. MwSt. für die Schweiz – keine Offerten.
Prozentangaben zu Preisunterschieden, Zuschlägen oder Budgetanteilen sind Erfahrungswerte aus der Branche, keine Offrendo-Statistik.
Eigene Offrendo-Marktdaten fliessen ein, sobald mindestens 20 Offerten je Branche vorliegen. Insights →
Fachorganisationen und Primärquellen
Häufige Fragen
Wer ist bei Temporärarbeit der Arbeitgeber?
Der Personalverleiher. Er schliesst den Arbeitsvertrag ab, zahlt Lohn und Sozialversicherungen. Der Einsatzbetrieb erhält durch den Verleihvertrag die Weisungsbefugnis im Alltag.
Braucht ein Temporärbüro in der Schweiz eine Bewilligung?
Ja, wer gewerbsmässig Personal verleiht, braucht eine kantonale Bewilligung, bei Verleih ins Ausland zusätzlich eine des SECO. Bewilligte Betriebe sind im öffentlichen Verzeichnis des SECO aufgeführt.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Temporärarbeit?
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis zum sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen von Obligationenrecht oder GAV.
Gilt der GAV meines Betriebs auch für Temporäre?
Wenn Ihr Betrieb einem allgemeinverbindlichen GAV untersteht, muss der Verleiher dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen einhalten (Art. 20 AVG). Zusätzlich gilt der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih.
Was kostet Temporärpersonal pro Stunde?
Als Richtwert CHF 48 – 75 pro Stunde im Bau und Handwerk und CHF 45 – 70 im Büro, jeweils als Kundenansatz inklusive Sozialleistungen.
Konkrete Preise statt Richtwerte?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in 2 Minuten – bis zu 3 registrierte Anbieter für Personalvermittlung & Temporärarbeit aus Ihrer Region können Ihre Anfrage übernehmen und Ihnen kostenlos eine Offerte senden. Unverbindlich, Sie entscheiden.
Kostenlos passende Offerten erhalten