Fahrdienst & Kurier

Kurier oder Fahrdienst beauftragen: Express, Haftung und Fahrten für Seniorinnen und Senioren

Veröffentlicht am 25.10.2026 · Offrendo Redaktion

Ein Kurier lohnt sich, wenn eine Sendung am selben Tag oder zu einer festen Zeit ankommen muss; für alles andere reicht meist ein Standardversand. Bei Verlust haftet der Transporteur nach Obligationenrecht grundsätzlich für den vollen Wert, viele Anbieter begrenzen die Haftung aber in ihren AGB, und wertvolle Sendungen müssen Sie ausdrücklich angeben. Für Fahrten zu Arzt oder Therapie gibt es neben privaten Fahrdiensten auch Rotkreuz-Fahrdienste mit Freiwilligen. Die Krankenkasse beteiligt sich nur an medizinisch nötigen Krankentransporten, und auch dann begrenzt.

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Welcher Dienst passt zu welchem Auftrag?

Kurier, Fahrdienst und Paketversand überschneiden sich. Diese Übersicht hilft bei der Wahl:

AuftragPassendWorauf achten
Dokumente oder Ersatzteil muss heute noch ankommenExpresskurier, DirektfahrtAbholzeit, Zustellzeit, Empfangsbestätigung
Regelmässige Fahrten zwischen zwei StandortenKurier mit RahmenvereinbarungFixe Tour, Monatsrechnung, Stellvertretung
Paket ohne TermindruckPost oder PaketdienstVersandart mit Sendungsverfolgung
Person zum Flughafen oder an einen AnlassFahrdienst mit ChauffeurFestpreis, Wartezeit, Gepäck
Arzt- oder Therapietermin mit BegleitungSeniorenfahrdienst, Rotkreuz-FahrdienstBegleitung bis in die Praxis, Rückfahrt, Vorlaufzeit

Eine lokale Kurierfahrt kostet meist CHF 20 – 80, ein Fahrdienst mit Chauffeur CHF 65 – 120 pro Stunde, ein Seniorenfahrdienst mit Begleitung CHF 45 – 70 pro Stunde.

Express oder Standard: die richtigen Fragen

«Express» bedeutet nicht bei allen Anbietern dasselbe. Klären Sie vor der Buchung:

  • Direktfahrt oder Sammeltour? Bei der Direktfahrt fährt der Kurier ohne Umweg zum Ziel, bei der Sammeltour nimmt er unterwegs weitere Sendungen mit.
  • Abholzeit und spätester Zustellzeitpunkt, schriftlich festgehalten
  • Was passiert, wenn niemand annimmt: zweiter Versuch, Hinterlegung, Rückfahrt und deren Kosten
  • Zuschläge für Abend, Wochenende, Wartezeit oder Treppen
  • Nachweis: Unterschrift, Foto bei der Übergabe, Sendungsverfolgung

Wer Zeitfenster und Adresse genau angibt, bekommt eine verlässlichere Offerte.

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Wer haftet bei Verlust oder Schaden?

Wer Waren gegen Entgelt transportiert, schliesst mit Ihnen einen Frachtvertrag. Nach Art. 447 OR haftet der Frachtführer bei Verlust oder Untergang für den vollen Wert der Sendung. Er wird nur entlastet, wenn er beweist, dass der Schaden etwa durch die Beschaffenheit der Ware, durch Ihr eigenes Verschulden oder durch Umstände entstand, die er auch mit aller Sorgfalt nicht verhindern konnte. Für Beschädigung und Verspätung gelten die gleichen Grundsätze (Art. 448 OR).

Zwei Punkte sind in der Praxis entscheidend:

  • Wertsachen angeben: Wer besonders wertvolle Güter nicht meldet, gilt nach dem Gesetz als schuldhaft. Bei Schmuck, Bargeld, Datenträgern oder Originaldokumenten fragen Sie vorher, ob und bis zu welchem Wert der Anbieter sie transportiert.
  • AGB lesen: Das Gesetz lässt Vereinbarungen über eine tiefere Entschädigung zu. Viele Kuriere begrenzen die Haftung pro Sendung oder pro Kilogramm. Für teure Sendungen lohnt sich eine Zusatzversicherung oder eine schriftliche Wertvereinbarung.

Verpacken Sie zerbrechliche Ware sorgfältig und dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos. Schäden melden Sie sofort bei der Annahme, idealerweise mit Vermerk auf dem Lieferschein.

Personenfahrten: woran Sie seriöse Anbieter erkennen

Wer Personen berufsmässig befördert, braucht neben dem Führerausweis eine Zusatzberechtigung für den berufsmässigen Personentransport (Code 121), die das kantonale Strassenverkehrsamt nach einer Zusatzprüfung erteilt. Fragen Sie bei einem neuen Anbieter danach, ebenso nach der Versicherung für Fahrgäste.

Weitere Zeichen für einen sorgfältigen Anbieter:

  • Festpreis oder klarer Tarif vor der Fahrt, inklusive Wartezeit
  • Quittung oder Rechnung mit Firmenangaben
  • Gepflegtes Fahrzeug, bei Bedarf mit Kindersitz oder Platz für Rollator
  • Erreichbarkeit bei Verspätungen, etwa bei Flughafentransfers

Fahrdienste für Seniorinnen und Senioren

Für Fahrten zu Arzt, Spital, Therapie oder Tagesstätte gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Rotkreuz-Fahrdienst: Freiwillige fahren mit dem eigenen Auto und begleiten bei Bedarf. Die Tarife legt jeder Kantonalverband selbst fest, meist pro Kilometer mit Mindestbetrag. Die Anmeldung braucht Vorlauf; der Kanton Bern nimmt Fahrten zum Beispiel in der Regel bis zwei Arbeitstage vorher an.
  • Gemeinde- und Spitex-Fahrdienste: Viele Gemeinden vermitteln eigene Fahrdienste; die Spitex oder die Gemeindeverwaltung weiss, was es vor Ort gibt.
  • Private Fahrdienste: flexibler bei kurzfristigen Fahrten, Wartezeiten und Begleitung, dafür teurer.

Zu den Kosten: Die Grundversicherung beteiligt sich nur an medizinisch nötigen Krankentransporten zu einer Ärztin, einem Spital oder einer anderen zugelassenen Stelle, und nur wenn der Gesundheitszustand keinen Transport mit einem anderen öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel zulässt. Sie zahlt dann die Hälfte, höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr, und das Fahrzeug muss den medizinischen Anforderungen entsprechen (Art. 26 KLV). Wer mit einem gewöhnlichen Auto fahren kann, erfüllt diese Bedingung in der Regel nicht. Ob eine Zusatzversicherung etwas zahlt oder ob Ergänzungsleistungen Fahrkosten übernehmen, klären Sie direkt mit der Krankenkasse oder der zuständigen EL-Stelle.

Checkliste für Ihre Anfrage

  • Abhol- und Zieladresse, Datum und Zeitfenster
  • Bei Waren: Grösse, Gewicht, Wert, Zerbrechlichkeit, Kühlung
  • Bei Personen: Anzahl, Gepäck, Mobilität (Rollator, Rollstuhl), Begleitung gewünscht
  • Einmalig oder regelmässig
  • Gewünschter Nachweis bei der Übergabe

Über Offrendo beschreiben Sie Ihren Transport einmal. Passende Kurier- und Fahrdienste werden sofort benachrichtigt; bis zu 3 registrierte Anbieter aus Ihrer Region können die Anfrage übernehmen und sich mit einer Offerte melden. Ob und wann Offerten eintreffen, hängt von Region, Auftrag und Verfügbarkeit ab. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich.

Quellen & Methodik

Stand: 25.10.2026 · redaktionell geprüft von der Offrendo Redaktion

Grundlage: öffentlich verfügbare Preisangaben Schweizer Fachbetriebe, Brancheninformationen der unten genannten Fachorganisationen und eigene Offrendo-Marktdaten, sofern ausreichend Daten vorhanden sind. Alle Preise sind Richtwerte in CHF inkl. MwSt. für die Schweiz – keine Offerten.

Prozentangaben zu Preisunterschieden, Zuschlägen oder Budgetanteilen sind Erfahrungswerte aus der Branche, keine Offrendo-Statistik.

Eigene Offrendo-Marktdaten fliessen ein, sobald mindestens 20 Offerten je Branche vorliegen. Insights →

Fachorganisationen und Primärquellen

Häufige Fragen

Haftet ein Kurier, wenn meine Sendung verloren geht?

Grundsätzlich ja: Nach Art. 447 OR haftet der Frachtführer für den vollen Wert, ausser er beweist, dass er den Verlust nicht verhindern konnte. Viele Anbieter begrenzen die Haftung aber vertraglich; lesen Sie die AGB.

Muss ich wertvolle Sendungen angeben?

Ja. Wer besonders wertvolle Güter nicht meldet, gilt nach dem Gesetz als schuldhaft und riskiert, bei Verlust keinen vollen Ersatz zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Express und Standard?

Express heisst meist Abholung und Zustellung am selben Tag, oft als Direktfahrt. Standard ist günstiger, läuft aber über Sammeltouren mit längeren Zeitfenstern. Lassen Sie sich die Zeiten schriftlich bestätigen.

Zahlt die Krankenkasse den Fahrdienst zum Arzt?

Die Grundversicherung zahlt nur bei medizinisch nötigen Krankentransporten, wenn kein anderes Verkehrsmittel möglich ist, die Hälfte, höchstens CHF 500 pro Jahr. Normale Fahrdienste fallen meist nicht darunter; fragen Sie nach Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistungen.

Wie früh muss ich einen Rotkreuz-Fahrdienst buchen?

Das regelt jeder Kantonalverband selbst. Im Kanton Bern werden Fahrten in der Regel bis zwei Arbeitstage vor dem Termin angenommen.

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