Fenster ersetzen: Wann es sich lohnt und woran Sie alte Fenster erkennen
Veröffentlicht am 22.10.2026 · Offrendo Redaktion
Der Ersatz lohnt sich vor allem, wenn die Fenster zweifach verglast und älter als rund 25 Jahre sind (so lange rechnen gängige Lebensdauertabellen für Isolierglasfenster), wenn es zieht, wenn sich zwischen den Scheiben Feuchtigkeit bildet oder wenn Rahmen und Beschläge defekt sind. Ein Fensterersatz allein wird über Das Gebäudeprogramm seit 2017 nicht mehr gefördert; Förderung gibt es höchstens im Rahmen einer Gesamtsanierung oder über einzelne Gemeinden. Steuerlich gilt der Ersatz durch energetisch bessere Fenster in der Regel als abziehbare Energiesparmassnahme. Wer später auch die Fassade dämmen will, sollte beides zusammen planen.
Sieben Anzeichen, dass Ihre Fenster ans Ende kommen
Ein einzelnes Merkmal ist noch kein Grund für den Ersatz. Treffen aber mehrere Punkte zu, lohnt sich eine Beurteilung durch einen Fensterbauer.
1. Es zieht spürbar am Rahmen, auch bei geschlossenem Fenster. 2. Zwischen den beiden Glasscheiben bildet sich Kondenswasser oder ein milchiger Belag. Dann ist der Randverbund des Isolierglases undicht. 3. Auf der Innenseite der Scheibe beschlägt das Glas im Winter regelmässig und das Wasser läuft auf den Rahmen. 4. Holzrahmen sind aussen verwittert, rissig oder weich; Kunststoffrahmen sind spröde oder verzogen. 5. Flügel lassen sich nur schwer öffnen, schliessen nicht mehr sauber oder die Beschläge sind ausgeleiert. 6. Strassenlärm ist in der Wohnung deutlich hörbar. 7. Die Dichtungen sind hart, rissig oder fehlen stellenweise.
Ein einfacher Test zur Verglasung: Halten Sie nachts ein Feuerzeug oder eine Taschenlampe vor die Scheibe und zählen Sie die Spiegelbilder. Zwei Spiegelbilder bedeuten Zweifach-, drei Spiegelbilder Dreifachverglasung. Auf dem Abstandhalter zwischen den Scheiben ist zudem häufig das Herstellungsjahr des Glases eingeprägt.
Reparieren oder ersetzen?
Nicht jedes alte Fenster muss raus. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Einschätzung.
| Befund | Oft genügt | Ersatz eher sinnvoll, wenn |
|---|---|---|
| Dichtungen hart oder rissig | Dichtungen ersetzen lassen | Rahmen zusätzlich verzogen oder morsch |
| Flügel klemmt, Beschlag ausgeleiert | Beschläge einstellen oder ersetzen | Ersatzteile nicht mehr erhältlich |
| Feuchtigkeit zwischen den Scheiben | Glas allein ersetzen | Rahmen alt und nur zweifach verglast |
| Holz aussen verwittert | Schleifen und neu streichen | Holz weich oder faul |
| Zugluft, kalte Zonen, Lärm | selten nur Reparatur | Fenster zweifach verglast und älter als rund 25 Jahre |
Bei denkmalgeschützten Bauten oder in Kernzonen kann eine Sanierung der bestehenden Fenster verlangt oder sinnvoller sein. Klären Sie das vor der Offerte mit der Gemeinde.
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Neue Fenster sind deutlich dichter und besser gedämmt als alte. Bleibt die Aussenwand ungedämmt, ist danach oft die Wand und vor allem die Fensterleibung die kälteste Stelle im Raum. Dort kann sich Feuchtigkeit niederschlagen und Schimmel entstehen. Das Bundesamt für Energie empfiehlt deshalb, die Leibung beim Fensterersatz mitzudämmen und nach dem Einbau neuer Fenster bewusster und häufiger zu lüften.
Praktisch heisst das:
- Ist eine Fassadendämmung in den nächsten Jahren geplant, Fenster und Fassade gemeinsam planen. Die neuen Fenster lassen sich dann in die Dämmebene setzen, und Anschlüsse müssen nicht zweimal gemacht werden.
- Wird nur das Fenster ersetzt, die Leibungsdämmung und einen luftdichten Anschluss ausdrücklich in die Offerte aufnehmen.
- Ein Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus) zeigt, welche Massnahmen in welcher Reihenfolge am meisten bringen.
Förderung: was heute gilt
Viele Hauseigentümer gehen davon aus, dass neue Fenster subventioniert werden. Das stimmt in den meisten Fällen nicht mehr.
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen nimmt für den Fensterersatz seit dem 1. Januar 2017 keine neuen Gesuche mehr an. Gefördert wird bei der Gebäudehülle die Wärmedämmung von Dach, Wand und Boden.
- Der Kanton Zürich hält in seinem Förderprogramm 2026 ausdrücklich fest, dass Fenster und Türen nicht gefördert werden.
- Bei einer Gesamtsanierung, etwa nach Minergie oder mit einer Verbesserung der GEAK-Klasse, fördern viele Kantone das Gesamtpaket. Neue Fenster sind dann Teil der Massnahme, werden aber nicht einzeln abgerechnet.
- Einzelne Gemeinden und Energieversorger haben eigene Programme. Fragen Sie bei der Energieberatung Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde nach.
Wichtig: Fördergesuche müssen in aller Regel vor Baubeginn eingereicht werden. Ein nachträgliches Gesuch ist meist ausgeschlossen.
Steuern, Bewilligung und Stockwerkeigentum
Steuern: Der Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster gilt bei Liegenschaften im Privatvermögen als Energiesparmassnahme und ist bei der direkten Bundessteuer sowie in den meisten Kantonen abziehbar. Subventionierte Anteile können nicht abgezogen werden, und wer den Pauschalabzug wählt, kann die Kosten nicht zusätzlich geltend machen. Bei grösseren Beträgen lohnt es sich, die Arbeiten auf zwei Steuerjahre zu verteilen; lassen Sie sich im Einzelfall von Ihrer Steuerberatung oder dem kantonalen Steueramt beraten.
Bewilligung: Ein Ersatz in gleicher Form, Teilung und Farbe ist vielerorts bewilligungsfrei. Ändern sich Erscheinungsbild, Material, Sprossen oder Fenstergrösse, oder liegt das Haus in einer Kernzone oder ist es geschützt, braucht es je nach Kanton und Gemeinde eine Bewilligung. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach.
Stockwerkeigentum: Fenster prägen die Fassade. Ob Sie sie allein ersetzen dürfen und wer zahlt, regeln Reglement und Beschlüsse der Gemeinschaft. Klären Sie das mit der Verwaltung, bevor Sie Offerten einholen.
Gute Zeitpunkte für den Fensterersatz
Der Einbau selbst dauert pro Fenster meist nur wenige Stunden, die Räume bleiben bewohnbar. Trotzdem gibt es günstige Momente:
- zusammen mit einer Fassaden- oder Dachsanierung, weil das Gerüst ohnehin steht
- vor einem Heizungsersatz, weil eine dichtere Gebäudehülle die benötigte Heizleistung senken kann
- bei einem Mieterwechsel oder vor dem Einzug ins gekaufte Haus
- im Frühling oder Herbst, wenn das Haus kurz offen stehen kann; Lieferfristen für Fenster nach Mass betragen oft mehrere Wochen
Als Orientierung für das Budget: Ein Kunststofffenster mit Dreifachverglasung kostet inklusive Montage und Entsorgung typischerweise CHF 800 – 1 800, ein Holz-Metall-Fenster CHF 1 500 – 3 000 pro Fenster.
Offerten einholen: darauf achten
- Fensterliste mit Anzahl, Massen und Öffnungsart je Fenster
- U-Wert des ganzen Fensters (Uw), nicht nur des Glases
- Ausbau, Entsorgung, Leibungsdämmung und luftdichter Anschluss inbegriffen
- Innen- und Aussenanpassungen wie Fensterbänke, Verputz und Storen
- Garantie auf Fenster, Glas und Montage
Über Offrendo beschreiben Sie Ihren Fensterersatz einmal. Passende Anbieter werden sofort benachrichtigt; bis zu 3 registrierte Fensterbauer aus Ihrer Region können die Anfrage übernehmen und sich mit einer Offerte melden. Ob und wann Offerten eintreffen, hängt von Region, Dienstleistung und Verfügbarkeit ab. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich.
Quellen & Methodik
Stand: 22.10.2026 · redaktionell geprüft von der Offrendo Redaktion
Grundlage: öffentlich verfügbare Preisangaben Schweizer Fachbetriebe, Brancheninformationen der unten genannten Fachorganisationen und eigene Offrendo-Marktdaten, sofern ausreichend Daten vorhanden sind. Alle Preise sind Richtwerte in CHF inkl. MwSt. für die Schweiz – keine Offerten.
Prozentangaben zu Preisunterschieden, Zuschlägen oder Budgetanteilen sind Erfahrungswerte aus der Branche, keine Offrendo-Statistik.
Eigene Offrendo-Marktdaten fliessen ein, sobald mindestens 20 Offerten je Branche vorliegen. Insights →
Fachorganisationen und Primärquellen
- FFF – Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
- Kanton Zürich: Förderprogramm Energie 2026 (PDF)
- Kantonales Steueramt Zürich: Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen (ZStB 30.4)
- Das Gebäudeprogramm: Jahresbericht 2022 (PDF)
Öffentliche Belege zu den Richtpreisen (geprüft am 15.10.2026)
- Kunststofffenster (3-fach) inkl. Montage und Entsorgung: CHF 800 – CHF 1'800 pro Fenster · Quellen: myky.ch (2026), EnergieSchweiz (2023)
- Holz-Metall-Fenster inkl. Montage: CHF 1'500 – CHF 3'000 pro Fenster · Quelle: myky.ch (2026)
- Haustüre inkl. Montage: CHF 3'000 – CHF 10'000 pauschal · Quellen: comparis.ch (2024), daibau.ch (2026)
- Lamellenstoren/Rollladen elektrisch inkl. Motor und Montage: CHF 600 – CHF 1'800 pro Fenster · Quellen: renovero.ch (2026), ofri.ch (2023)
Häufige Fragen
Wann sollte man Fenster ersetzen?
Wenn die Fenster nur zweifach verglast und älter als rund 25 Jahre sind, wenn es zieht, wenn sich zwischen den Scheiben Feuchtigkeit bildet oder Rahmen und Beschläge defekt sind. Sind nur Dichtungen oder Beschläge betroffen, genügt oft eine Reparatur.
Wird der Fensterersatz in der Schweiz gefördert?
Über Das Gebäudeprogramm seit 2017 nicht mehr. Gefördert werden Dämmungen von Dach, Wand und Boden sowie je nach Kanton Gesamtsanierungen, zu denen neue Fenster gehören können. Einzelne Gemeinden haben eigene Programme.
Kann ich neue Fenster von den Steuern abziehen?
In der Regel ja: Der Ersatz durch energetisch bessere Fenster gilt als Energiesparmassnahme und ist bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen abziehbar, nicht aber subventionierte Anteile. Für den Einzelfall ist das kantonale Steueramt zuständig.
Warum entsteht nach dem Fensterersatz manchmal Schimmel?
Neue Fenster sind dichter, die Raumfeuchtigkeit entweicht nicht mehr über Ritzen. Bei ungedämmter Wand wird die Leibung zur kältesten Stelle. Abhilfe schaffen Leibungsdämmung, ein sauberer Anschluss und regelmässiges Stosslüften.
Braucht es für neue Fenster eine Baubewilligung?
Ein Ersatz in gleicher Form und Farbe ist vielerorts bewilligungsfrei. Bei Änderungen am Erscheinungsbild, in Kernzonen oder bei geschützten Bauten kann je nach Kanton und Gemeinde eine Bewilligung nötig sein.
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