Elektroinstallation selber machen: Was Laien in der Schweiz dürfen und was nicht
Veröffentlicht am 23.10.2026 · Offrendo Redaktion
In der Schweiz dürfen Laien an der Elektroinstallation nur sehr wenig selbst machen. Erlaubt sind nach Art. 16 NIV im Wesentlichen zwei Dinge: Lampen und die zugehörigen Schalter montieren oder demontieren sowie einzelne Steckdosen und Schalter in einer bestehenden Installation ersetzen, und das nur in selbst bewohnten Räumen und hinter einem Fehlerstromschutzschalter von höchstens 30 mA. Für Steckdosen und Schalter braucht es danach eine Kontrolle mit Sicherheitsnachweis. Alles andere, etwa neue Leitungen, Sicherungskasten oder Herdanschluss, gehört zu einer Firma mit Installationsbewilligung.
Der Grundsatz: Elektroinstallation braucht eine Bewilligung
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt oder Geräte fest anschliesst, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI (Art. 6 der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV). Das Material selbst dürfen alle kaufen: Steckdosen, Schalter und Kabel gibt es frei im Baumarkt. Der Unterschied ist bewusst so geregelt, denn gefährlich wird es erst beim Einbau.
Seit dem 1. Januar 2018 ist der Spielraum für Laien kleiner. Das ESTI begründet die Verschärfung damit, dass die frühere, grosszügigere Regel immer öfter für grössere Arbeiten genutzt wurde.
Was Laien selbst machen dürfen
Die Ausnahmen in Art. 16 Abs. 2 NIV sind eng umschrieben. Die Übersicht zeigt, was gilt:
| Arbeit | Als Laie erlaubt? | Kontrolle nötig? |
|---|---|---|
| Lampe aufhängen und an bestehenden Anschluss anschliessen (Lampenfassung, Leuchte) | Ja, in selbst bewohnten Räumen | Nein |
| Zugehörigen Lichtschalter montieren oder demontieren | Ja, in selbst bewohnten Räumen | Nein |
| Einzelne Steckdose oder Schalter in bestehender Installation ersetzen | Ja, nur hinter FI-Schutz max. 30 mA, einphasiger Stromkreis | Ja, mit Sicherheitsnachweis |
| Neue Leitung ziehen, Steckdose an neuem Ort setzen | Nein | Firma mit Bewilligung |
| Sicherungskasten, Verteilung, FI nachrüsten | Nein | Firma mit Bewilligung |
| Herd, Backofen, Boiler, Wallbox oder Wärmepumpe fest anschliessen | Nein | Firma mit Bewilligung |
| Arbeiten in fremden Wohnungen, für Bekannte oder gegen Bezahlung | Nein | Firma mit Bewilligung |
Zusammenfassung nach Art. 16 NIV und dem Fachartikel des ESTI zu Laieninstallationen. Gerät in eine Steckdose einstecken, Leuchtmittel wechseln oder eine Steckdosenleiste verwenden ist keine Installationsarbeit.
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Kostenlos passende Offerten erhaltenDie vier Bedingungen für Steckdosen und Schalter
Damit Sie eine Steckdose oder einen Schalter selbst ersetzen dürfen, müssen alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Es geht um einzelne Steckdosen oder Schalter in einer bereits bestehenden Installation, nicht um neue Stromkreise oder neue Leitungen. 2. Sie bewohnen die Räume selbst, also die eigene Wohnung oder das eigene Haus mit den zugehörigen Nebenräumen wie Keller oder Estrich. 3. Der Stromkreis ist einphasig (230 Volt) und hinter einem Leitungsschutzschalter abgesichert. 4. Ein Fehlerstromschutzschalter (FI, RCD) mit höchstens 30 mA Nennauslösestrom schützt den Stromkreis.
Ob ein FI vorhanden ist, sehen Sie im Sicherungskasten: Er trägt meist eine Prüftaste mit «T» und die Angabe 30 mA. In vielen älteren Wohnungen fehlt er. Dann dürfen Sie Steckdosen nicht selbst ersetzen, nur Lampen und die zugehörigen Schalter.
Kontrolle und Sicherheitsnachweis: oft vergessen
Auch wenn Sie eine Steckdose oder einen Schalter erlaubterweise selbst ersetzt haben, ist die Arbeit nicht fertig. Eine Person mit Kontrollbewilligung muss sie prüfen und dem Eigentümer der Installation den Sicherheitsnachweis übergeben (Art. 16 Abs. 3 NIV). Das ESTI empfiehlt, diese Kontrolle möglichst bald nach der Arbeit machen zu lassen, und hält fest, dass sie in der Praxis häufig unterbleibt.
Der Grund ist nicht Bürokratie: Für die Sicherheit der Installation ist der Eigentümer verantwortlich (Art. 5 NIV). Verursacht eine fehlerhafte Installation einen Brand oder einen Unfall, haftet der Werkeigentümer für den Schaden (Art. 58 OR). Ein fehlender Nachweis kann zudem beim Verkauf oder bei der nächsten periodischen Kontrolle zu Fragen führen.
Für das Aufhängen von Lampen und die zugehörigen Schalter ist keine Kontrolle vorgeschrieben.
Was gilt in der Mietwohnung?
Die NIV spricht von Räumen, die Sie selbst bewohnen. Das umfasst grundsätzlich auch Mietwohnungen. Zusätzlich gilt aber das Mietrecht: Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache dürfen Mieterinnen und Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft vornehmen (Art. 260a OR).
Praktisch heisst das: - Lampe an den vorhandenen Deckenanschluss hängen: üblich und unproblematisch, beim Auszug wieder entfernen, wenn nichts anderes abgemacht ist. - Steckdose ersetzen oder Schalter tauschen: vorher die Verwaltung fragen. Die Kontrolle mit Sicherheitsnachweis geht an die Eigentümerschaft. - Defekte Steckdose oder flackerndes Licht an der festen Installation: der Verwaltung melden. Mängel an der Installation sind in der Regel Sache der Vermieterschaft. - Zusätzliche Steckdosen oder neue Leitungen: nur mit Zustimmung und durch eine Firma mit Bewilligung.
Warum die Grenzen sinnvoll sind
Fehler an Elektroinstallationen fallen oft erst Monate später auf: ein vertauschter Schutzleiter, eine lockere Klemme, die sich erwärmt, oder ein Leiter mit zu kleinem Querschnitt. Der FI-Schutzschalter senkt das Risiko eines tödlichen Stromschlags, verhindert aber nicht jeden Brand.
Wenn Sie selbst arbeiten, gilt deshalb mindestens: - Den richtigen Leitungsschutzschalter ausschalten und mit einem geeigneten Spannungsprüfer prüfen, ob wirklich keine Spannung anliegt - Nur Material mit Schweizer Steckersystem und passender Einbautiefe verwenden - Leiter genau wie vorher anschliessen, im Zweifel vorher fotografieren - Bei verkohlten Klemmen, brüchigen Drähten oder fehlendem Schutzleiter sofort aufhören und eine Fachperson beiziehen
Wer über die erlaubten Arbeiten hinaus ohne Bewilligung installiert, macht sich strafbar; bei Vorsatz droht eine Busse bis CHF 100 000 (Art. 55 Elektrizitätsgesetz).
Wann sich eine Elektrikerin oder ein Elektriker lohnt
Für alles, was über den Ersatz einzelner Teile hinausgeht, braucht es ohnehin eine Firma mit Installationsbewilligung. Als Orientierung: Elektrikerinnen und Elektriker rechnen in der Schweiz meist CHF 95 – 150 pro Stunde, eine Steckdose oder ein Schalter in Unterputz versetzen kostet inklusive Anfahrt typischerweise CHF 180 – 600 pro Stück. Wer mehrere Arbeiten sammelt, etwa zusätzliche Steckdosen, neue Lampenanschlüsse und den Ersatz alter Schalter, spart Anfahrten. Fragen Sie in der Offerte nach, ob die Kontrolle und der Sicherheitsnachweis inbegriffen sind.
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Quellen & Methodik
Stand: 23.10.2026 · redaktionell geprüft von der Offrendo Redaktion
Grundlage: öffentlich verfügbare Preisangaben Schweizer Fachbetriebe, Brancheninformationen der unten genannten Fachorganisationen und eigene Offrendo-Marktdaten, sofern ausreichend Daten vorhanden sind. Alle Preise sind Richtwerte in CHF inkl. MwSt. für die Schweiz – keine Offerten.
Prozentangaben zu Preisunterschieden, Zuschlägen oder Budgetanteilen sind Erfahrungswerte aus der Branche, keine Offrendo-Statistik.
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Fachorganisationen und Primärquellen
Häufige Fragen
Darf ich in der Schweiz eine Steckdose selbst ersetzen?
Nur unter Bedingungen: einzelne Steckdose in einer bestehenden Installation, in selbst bewohnten Räumen, einphasiger Stromkreis mit Fehlerstromschutzschalter von höchstens 30 mA. Danach muss eine Person mit Kontrollbewilligung die Arbeit prüfen und den Sicherheitsnachweis ausstellen (Art. 16 NIV).
Darf ich eine Lampe selbst anschliessen?
Ja. Lampen und die zugehörigen Schalter dürfen Laien in selbst bewohnten Wohn- und Nebenräumen montieren und demontieren. Dafür ist keine Kontrolle vorgeschrieben.
Darf ich als Laie eine neue Steckdose oder Leitung installieren?
Nein. Neue Leitungen, zusätzliche Steckdosen, Arbeiten im Sicherungskasten und fest angeschlossene Geräte wie Herd oder Boiler sind Firmen mit Installationsbewilligung vorbehalten.
Brauche ich als Mieter eine Erlaubnis?
Für Änderungen an der Mietsache braucht es die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 260a OR). Fragen Sie vor dem Ersatz von Steckdosen oder Schaltern die Verwaltung. Defekte an der Installation melden Sie der Verwaltung.
Was passiert, wenn ich ohne Bewilligung installiere?
Wer über die erlaubten Arbeiten hinaus installiert, macht sich strafbar; bei Vorsatz ist eine Busse bis CHF 100 000 möglich. Zudem haftet der Eigentümer für Schäden aus einer fehlerhaften Installation.
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