Fotografie

Fotograf wählen: Portfolio, Vertrag und Bildrechte in der Schweiz

Veröffentlicht am 26.10.2026 · Aktualisiert am 31.10.2026 · 6 Min. Lesezeit · Offrendo Redaktion

Kurz erklärt

Eine passende Fotografin erkennen Sie an ganzen Bildserien im Portfolio und an einem klaren schriftlichen Vertrag. In der Schweiz bleibt das Urheberrecht grundsätzlich bei der Person, die fotografiert hat; Sie erhalten Nutzungsrechte, deren Umfang im Vertrag stehen sollte. Wer erkennbar abgebildet ist, hat zudem ein Recht am eigenen Bild.

  • Hochzeitsfotografie ganzer TagCHF 2'500 – CHF 6'000pauschal
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Welche Art Fotografie brauchen Sie?

Gute Fotografinnen und Fotografen sind oft spezialisiert. Wählen Sie jemanden, der Ihr Thema regelmässig macht:

AuftragWorauf es ankommtRichtwert 2026
Hochzeit, ganzer TagErfahrung mit wechselndem Licht, Zeitplan, unauffälliges ArbeitenCHF 2 500 – 6 000
Business-Portraiteinheitlicher Look für das ganze Team, schnelle LieferungCHF 100 – 500 pro Person (Studio, 1–3 Bilder)
Event, FirmenanlassReportage, Bilder für Medien und Social MediaCHF 180 – 400 pro Stunde
Produktfotoseinheitlicher Hintergrund, Farbtreue, FreistellerCHF 40 – 150 pro Bild inkl. Bearbeitung

Spannen aus Schweizer Quellen, Stand 2026. Genaue Preise nur per Offerte. Familien- und Babyfotos werden meist als Paket mit einer festen Anzahl bearbeiteter Bilder angeboten.

Portfolio richtig lesen

  • Ganze Serien anschauen: Bei Hochzeiten lohnt es sich, eine komplette Galerie eines Tages zu verlangen, nicht nur die besten zwanzig Bilder.
  • Licht prüfen: Wie sehen Bilder in Innenräumen, am Abend oder bei Regen aus?
  • Menschen beobachten: Wirken die Personen entspannt oder gestellt? Passt das zu Ihnen?
  • Stil der Bearbeitung: Sehr kräftige Filter wirken in einigen Jahren oft veraltet.
  • Aktualität: Stammen die Bilder aus den letzten Jahren?

Ein kurzes Vorgespräch, persönlich oder per Video, zeigt, ob die Chemie stimmt. Gerade bei Hochzeiten und Familienfotos ist das genauso wichtig wie die Technik.

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Was in den Vertrag gehört

Ein schriftlicher Vertrag oder eine detaillierte Auftragsbestätigung verhindert Missverständnisse. Klären Sie:

1. Leistung: Datum, Dauer, Orte, Anzahl Fotografen, Reisezeit. 2. Ergebnis: ungefähre Anzahl bearbeiteter Bilder, Auflösung, Format, Online-Galerie. 3. Lieferfrist: wann Vorschau und wann alle Bilder kommen. 4. Nutzungsrechte: wofür Sie die Bilder verwenden dürfen (siehe unten). 5. Eigenwerbung: ob die Fotografin Bilder im Portfolio oder auf Social Media zeigen darf. 6. Zahlung: Anzahlung, Restzahlung, Spesen. 7. Absage und Ausfall: Stornokosten, Ersatz bei Krankheit, Verschiebung bei schlechtem Wetter. 8. Archivierung: wie lange die Daten aufbewahrt werden.

Bildrechte in der Schweiz: Wem gehören die Fotos?

Seit der Revision des Urheberrechtsgesetzes, die am 1. April 2020 in Kraft trat, sind in der Schweiz grundsätzlich alle Fotos geschützt, die Dreidimensionales abbilden, auch einfache Aufnahmen ohne besonderen künstlerischen Anspruch. Fotos mit individuellem Charakter sind bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers geschützt, einfache Fotos 50 Jahre ab ihrer Herstellung.

Wichtig für Auftraggeber:

  • Das Urheberrecht liegt zunächst bei der Person, die fotografiert hat, auch wenn Sie den Auftrag bezahlen.
  • Wer Bilddateien erhält, hat damit nicht automatisch alle Rechte. Das Eigentum an einem Werkexemplar schliesst die Verwendungsrechte nicht ein (Art. 16 URG).
  • In der Schweiz kann das Urheberrecht übertragen werden. Meist wird aber nur ein Nutzungsrecht eingeräumt.
  • Ob ein Bild verändert werden darf, bestimmt grundsätzlich die Urheberin (Art. 11 URG). Zuschneiden, Filter oder Retusche durch Dritte sollten deshalb im Vertrag erlaubt sein.

Nutzungsrechte nach Verwendung

Legen Sie für jede geplante Verwendung fest, ob sie erlaubt ist. Diese Übersicht zeigt, was typischerweise zu regeln ist:

VerwendungÜblichIm Vertrag festhalten
Privat: Album, Familie, Druckemeist inbegriffenWeitergabe an Familie und Gäste, Abzüge bei Drittanbietern
Firmenwebsite und Social Mediaoft ausdrücklich genanntKanäle, Dauer, Zuschnitt für verschiedene Formate
Werbung, Plakate, bezahlte Anzeigenmeist mit ZuschlagMedium, Gebiet, Laufzeit, Auflage
Medienmitteilung, Weitergabe an Partnernicht selbstverständlichWeitergabe an Dritte, Namensnennung
Portfolio der Fotografinnur mit Zustimmungwelche Bilder, wo, Ausnahmen für Kinder oder Gäste

Für Firmen lohnt sich ein umfassendes, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht, das ausdrücklich genannt ist. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Recht am eigenen Bild: wer gefragt werden muss

Unabhängig vom Urheberrecht hat jede Person ein Recht am eigenen Bild. Es leitet sich aus dem Persönlichkeitsschutz in Art. 28 ZGB ab. Wer als einzelne Person erkennbar ist, muss in der Regel einwilligen, bevor das Bild veröffentlicht wird. Zudem können Fotos erkennbarer Personen Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes sein.

  • Hochzeit und Anlass: Gäste, die nicht auf öffentlichen Bildern erscheinen möchten, respektieren; Portfolio-Nutzung durch die Fotografin mit dem Paar vereinbaren.
  • Kinder: Für Bilder von Kindern holen Sie die Einwilligung der Eltern ein, bei älteren Kindern auch deren eigene. Zurückhaltung im Internet ist ratsam.

Bei Unsicherheiten im Einzelfall hilft eine Rechtsberatung, etwa über einen Berufsverband oder eine Rechtsschutzversicherung.

Praxisbeispiel: Teamfotos für die Firmenwebsite

Ein KMU mit 12 Mitarbeitenden möchte einheitliche Porträts für Website, LinkedIn und Medienmitteilungen.

  • Preisrahmen: Einzelporträts im Studio kosten CHF 100 – 500 pro Person. Für 12 Personen wären das höchstens 12 × CHF 100 – 500 = CHF 1 200 – 6 000; bei einem gemeinsamen Termin vor Ort offerieren viele einen tieferen Preis pro Person.
  • Rechte: Nutzung für Website, Social Media und Medien zeitlich unbegrenzt, Weitergabe an Journalisten erlaubt, Zuschnitt erlaubt.
  • Einwilligung: Alle Mitarbeitenden stimmen schriftlich zu; festgehalten wird, dass ihr Bild nach einem Austritt innert einer vereinbarten Frist von der Website entfernt wird.
  • Später: Neue Mitarbeitende sollen im gleichen Look fotografiert werden. Halten Sie Licht, Hintergrund und Preis für Nachtermine in der Offerte fest.

Worauf es beim Preis ankommt

  • Umfang der Nutzungsrechte: Werbenutzung kostet meist mehr als private Nutzung.
  • Anzahl bearbeiteter Bilder und Aufwand der Retusche
  • Dauer vor Ort, Reisezeit und Spesen
  • zweite Fotografin, Assistenz oder Studiomiete
  • Lieferfrist: Express für Medien oder Social Media am gleichen Tag
  • Zusatzprodukte wie Album, Drucke oder Video

So bereiten Sie Ihre Anfrage vor

Für eine genaue Offerte mit den passenden Rechten braucht die Fotografin:

  • Art des Auftrags und gewünschten Stil, am besten mit Beispielbildern
  • Datum, Dauer und Ort, innen oder draussen
  • Anzahl Personen oder Produkte und gewünschte Anzahl Bilder
  • Verwendungszweck: privat, Website, Social Media, Werbung, Medien
  • gewünschte Lieferfrist
  • Budgetrahmen, falls vorhanden

Über Offrendo erfassen Sie diese Angaben einmal; bis zu drei registrierte Fotografinnen und Fotografen aus Ihrer Region können Ihnen eine Offerte senden – kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden selbst, ob sie Ihre Telefonnummer sehen dürfen.

Checkliste vor der Zusage

  • Nutzungsrechte für jede geplante Verwendung schriftlich festgehalten
  • Bearbeitung durch Sie oder Ihre Agentur erlaubt
  • Portfolio-Nutzung der Fotografin geregelt
  • Anzahl Bilder, Format und Lieferfrist bestätigt
  • Rohdaten: ob und zu welchem Preis sie herausgegeben werden
  • Ersatz bei Krankheit und Bedingungen für Verschiebungen
  • Einwilligungen der abgebildeten Personen eingeholt
  • Archivdauer der Bilder bei der Fotografin

Häufige Fragen

Wem gehören die Fotos, wenn ich einen Fotografen bezahle?

Das Urheberrecht liegt grundsätzlich bei der Person, die fotografiert hat. Sie erhalten Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Halten Sie im Vertrag fest, wofür Sie die Bilder verwenden dürfen.

Sind auch einfache Fotos urheberrechtlich geschützt?

Ja. Seit dem 1. April 2020 sind in der Schweiz auch Fotos ohne individuellen Charakter geschützt, und zwar 50 Jahre ab Herstellung. Fotos mit individuellem Charakter sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt.

Darf ich gekaufte Fotos bearbeiten oder zuschneiden?

Ob ein Werk geändert werden darf, bestimmt grundsätzlich die Urheberin (Art. 11 URG). Lassen Sie Zuschnitt und Bearbeitung im Vertrag ausdrücklich erlauben.

Bekomme ich die Rohdaten vom Fotografen?

Das ist Vereinbarungssache. Viele Fotografinnen liefern nur bearbeitete Bilder; wenn Sie Rohdaten wünschen, halten Sie das samt Preis in der Offerte fest.

Darf der Fotograf meine Hochzeitsbilder im Portfolio zeigen?

Nur wenn Sie zustimmen, denn Sie und Ihre Gäste haben ein Recht am eigenen Bild. Regeln Sie die Portfolio-Nutzung im Vertrag ausdrücklich.

Brauche ich für Teamfotos die Einwilligung der Mitarbeitenden?

In der Regel ja, wenn die Bilder veröffentlicht werden, zum Beispiel auf der Website. Holen Sie die Einwilligung schriftlich ein und regeln Sie, was beim Austritt mit den Bildern geschieht.

Was kostet ein Hochzeitsfotograf in der Schweiz?

Als Richtwert CHF 2 500 – 6 000 für einen ganzen Tag. Dauer, Anzahl Fotografen, Bearbeitung und Reiseweg beeinflussen den Preis.

Konkrete Preise statt Richtwerte?

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Quellen & Methodik

Stand: 31.10.2026 · redaktionell geprüft von der Offrendo Redaktion

Grundlage: öffentlich verfügbare Preisangaben Schweizer Fachbetriebe, Brancheninformationen der unten genannten Fachorganisationen und eigene Offrendo-Marktdaten, sofern ausreichend Daten vorhanden sind. Alle Preise sind Richtwerte in CHF inkl. MwSt. für die Schweiz – keine Offerten.

Prozentangaben zu Preisunterschieden, Zuschlägen oder Budgetanteilen sind Erfahrungswerte aus der Branche, keine Offrendo-Statistik.

Eigene Offrendo-Marktdaten fliessen ein, sobald mindestens 20 Offerten je Branche vorliegen. Insights →

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