Festgarnituren & Eventmiete

Fest mit Zelt planen: Bewilligung, Material und Checkliste

Veröffentlicht am 28.10.2026 · Aktualisiert am 31.10.2026 · 7 Min. Lesezeit · Offrendo Redaktion

Kurz erklärt

Eine Bewilligung braucht ein Fest meist dann, wenn es auf öffentlichem Grund stattfindet, Speisen und Getränke an die Öffentlichkeit verkauft werden oder Lautsprecher im Freien laufen. Die Stadt Zürich verlangt Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund mindestens vier Wochen vorher. Ein privates Fest mit geladenen Gästen auf eigenem Grund ist einfacher; die Nachtruhe gilt trotzdem.

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Festzelte im Grünen

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Braucht mein Fest eine Bewilligung?

Zuständig sind Gemeinde und Kanton; die Regeln unterscheiden sich stark. Diese Fragen helfen bei der ersten Einschätzung:

FrageWenn jaWo nachfragen
Findet das Fest auf Strasse, Platz, Park oder Schulareal statt?Bewilligung für die Nutzung des öffentlichen GrundsGemeinde, in Städten oft die Stadtpolizei
Verkaufen Sie Speisen oder Getränke an Gäste, die nicht eingeladen sind?je nach Kanton Bewilligung für eine Gelegenheits- oder Festwirtschaft, besonders mit AlkoholGemeinde oder kantonale Gastgewerbestelle
Läuft Musik über Lautsprecher im Freien oder im Zelt?in manchen Gemeinden eigene Bewilligung, teils auch auf privatem GrundGemeinde oder Stadtpolizei
Wird ein grosses Zelt oder eine Bühne aufgestellt?je nach Grösse und Dauer Bau- oder SicherheitsauflagenBauverwaltung der Gemeinde, Zeltvermieter
Werden Strassen gesperrt oder Parkplätze belegt?Verkehrsbewilligung oder SignalisationGemeinde, Polizei

Ein Fest mit geladenen Gästen im eigenen Garten braucht in der Regel keine Veranstaltungsbewilligung. Fragen Sie bei Musik im Freien, grösseren Zelten oder vielen Gästen trotzdem bei der Gemeinde nach.

Beispiele für Fristen und Auflagen

Wie konkret die Anforderungen sein können, zeigen zwei Städte:

  • Stadt Zürich, öffentlicher Grund: Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung vollständig und unterschrieben per Post eingereicht werden. Zelte, Bühnen und Tribünen sind anzugeben, und ein Abfallkonzept mit mindestens einer Massnahme zur Abfallvermeidung ist Pflicht. Ab 500 gleichzeitig Anwesenden verlangt die Stadt eine Risikoanalyse.
  • Stadt Zürich, Lautsprecher: Für Lautsprecher im Freien, in temporären Bauten und Zelten braucht es eine Bewilligung, auch auf privatem Grund. Das Gesuch mit Zustimmung der Grundeigentümerschaft und einem Informationsschreiben für die Nachbarschaft ist mindestens vier Wochen vorher einzureichen. Erlaubt ist der Betrieb grundsätzlich bis zum Beginn der Nachtruhe um 22 Uhr, in der Sommerzeit am Freitag und Samstag bis 23 Uhr.
  • Basel-Stadt, Gelegenheits- und Festwirtschaft: Wer an einem Anlass wirten will, reicht ein Gesuch beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat ein, mit dem Einverständnis der Grundeigentümerschaft oder dem Mietvertrag. Entschieden wird in der Regel innert eines Monats nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

In kleineren Gemeinden ist der Weg oft kürzer, aber auch dort gilt: Wer früh fragt, hat Zeit für Auflagen.

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Zeitplan: was wann erledigen?

Ein Vorschlag für ein Sommerfest mit Zelt. Massgebend sind die Fristen Ihrer Gemeinde.

WannWasHinweis
2 – 3 Monate vorherZelt, Garnituren und Kühlung reservierenWochenenden zwischen Mai und September sind gefragt
6 – 8 Wochen vorherBei der Gemeinde klären, ob eine Bewilligung nötig istOrt, Gästezahl, Musik und Verkauf beschreiben
mind. 4 Wochen vorherGesuche einreichen, falls nötigBeispiel Stadt Zürich: öffentlicher Grund und Lautsprecher
2 Wochen vorherNachbarschaft schriftlich informierenDatum, Zeiten, Telefonnummer
1 Woche vorherLiefer- und Abholzeiten bestätigen, Wetter prüfenPlan B bei Sturm oder Regen
Tag danachAbbau, Reinigung, Material zählen und zurückgebenHelferinnen und Helfer früh einteilen

Planungsempfehlung, keine behördliche Frist. Fragen Sie bei grösseren Anlässen früher an.

Praxisbeispiel: Gartenfest oder Quartierfest?

Fall A: Geburtstagsfest mit 60 geladenen Gästen im eigenen Garten, Zelt 3×6 m für Buffet und Bar, Musik leise aus einer kleinen Box.

  • Bewilligung: in der Regel keine Veranstaltungsbewilligung; ob für die Musik eine Lautsprecherbewilligung nötig ist, bei der Gemeinde fragen
  • 8 – 10 Garnituren (6 – 8 Personen pro Set): CHF 96 – 300
  • Geschirr und Gläser: 60 × CHF 2 – 11 = CHF 120 – 660
  • Zelt 3×6 m: CHF 250 – 750
  • Kühlanhänger: CHF 150 – 650
  • Total Material: rund CHF 616 – 2 360

Fall B: Quartierfest auf dem Schulhausplatz mit Getränkeverkauf und Band. Hier kommen je nach Gemeinde gleich mehrere Gesuche zusammen: Nutzung des öffentlichen Grunds, Festwirtschaft mit Alkohol und Lautsprecher. Rechnen Sie zusätzlich mit Auflagen wie Abfallkonzept, Toiletten und Verkehrsregelung und planen Sie den Vorlauf entsprechend länger.

Das Zelt: Platz, Untergrund und Wetter

  • Fläche ausmessen und dem Vermieter mitteilen, inklusive Hindernisse wie Bäume, Leitungen oder Gefälle
  • Untergrund klären: Auf Wiese wird meist mit Heringen verankert, auf Asphalt oder Platten braucht es Gewichte. Fragen Sie, ob Bohren erlaubt ist.
  • Zugang für Lieferwagen und Zeit für Auf- und Abbau einplanen
  • Seitenwände, Boden, Licht und bei kühlem Wetter eine Heizung mit offerieren lassen
  • Klären, wer bei starkem Wind entscheidet und was bei Sturmschäden gilt
  • Kein offenes Feuer und keinen Grill im Zelt; Fluchtwege freihalten

Ein Festzelt von 3×6 m kostet für ein Wochenende inklusive Lieferung, Auf- und Abbau meist CHF 250 – 750.

Checkliste Eventmaterial

1. Sitzplätze: Festbankgarnituren mit Tisch und zwei Bänken kosten CHF 12 – 30 pro Set und Wochenende. Rechnen Sie einige Plätze Reserve ein. 2. Stehtische für Apéro und Bar 3. Geschirr, Besteck und Gläser: CHF 2 – 11 pro Person, oft inklusive Reinigung bei ungespülter Rückgabe 4. Kühlung: Ein Kühlanhänger kostet für ein Wochenende ab Lager meist CHF 150 – 650. Stromanschluss in der Nähe klären. 5. Strom und Licht: Kabelrollen, Verteiler, Lichterketten, Notbeleuchtung bei Dunkelheit 6. Toiletten: genügen die vorhandenen, oder braucht es mobile WCs? 7. Abfall: Behälter für Abfall, PET, Glas und Karton 8. Ausschank: Theke, Zapfanlage, Becher oder Mehrweggläser 9. Erste Hilfe: Apotheke, Feuerlöscher, Notfallnummern

Worauf es bei Kosten und Auflagen ankommt

  • Zeltgrösse und Ausstattung: Seitenwände, Boden, Licht und Heizung kosten zusätzlich.
  • Untergrund: Auf Asphalt braucht es Gewichte statt Heringe, was Aufbau und Transport aufwendiger macht.
  • Lieferung oder Selbstabholung: Selbst abholen ist günstiger, braucht aber Fahrzeug, Anhänger und Helfer.
  • Ort: Auf öffentlichem Grund kommen je nach Gemeinde Gebühren und Auflagen dazu, etwa für Abfall, Sicherheit oder Verkehr.
  • Verkauf und Alkohol: Wer wirtet, muss die Regeln der Gelegenheitswirtschaft seines Kantons einhalten.
  • Saison: An Sommerwochenenden sind Zelte knapp; ausserhalb gibt es eher Spielraum beim Preis.

Nachbarschaft und Abschluss

Ein kurzer Brief an die Nachbarschaft mit Datum, Zeiten und einer Telefonnummer verhindert die meisten Konflikte. Halten Sie Nachtruhe und Lärmvorschriften Ihrer Gemeinde ein, auch bei einem privaten Fest. Planen Sie für den Tag danach genügend Helferinnen und Helfer für Abbau, Reinigung und Rückgabe ein, damit keine Zusatzgebühren für verspätete oder verschmutzte Rückgabe anfallen.

So bereiten Sie Ihre Anfrage an Vermieter vor

Für eine genaue Offerte brauchen Zelt- und Festvermieter diese Angaben:

  • Datum des Fests sowie gewünschte Liefer- und Abholzeiten
  • Adresse, Untergrund (Wiese, Kies, Asphalt) und Zufahrt für den Lieferwagen
  • Anzahl Gäste, sitzend oder stehend
  • Materialliste: Zeltgrösse, Garnituren, Stehtische, Geschirr, Kühlung, Licht
  • Stromanschluss vor Ort und dessen Entfernung zum Zelt
  • Lieferung mit Auf- und Abbau oder Selbstabholung
  • Fotos oder eine Skizze des Platzes

Über Offrendo erfassen Sie diese Angaben einmal; bis zu drei registrierte Fest- und Eventvermieter aus Ihrer Region können Ihnen eine Offerte senden – kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden selbst, ob die Firmen Ihre Telefonnummer sehen dürfen.

Checkliste: Vermieter-Offerten vergleichen

  • Mietdauer: pro Tag oder Wochenende, Liefer- und Abholzeitpunkt
  • Auf- und Abbau des Zelts inbegriffen, inklusive Verankerung für Ihren Untergrund
  • Seitenwände, Boden, Licht und Heizung einzeln ausgewiesen
  • Regelung bei Sturm: wer entscheidet, wer haftet, was kostet eine Absage
  • Versicherung, Depot und Kosten für Bruch, Verlust oder Rasenschäden
  • Reinigung des Geschirrs inbegriffen oder als Pauschale
  • Firmenadresse und Ansprechperson am Liefertag

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Gartenfest eine Bewilligung?

In der Regel nicht, wenn Sie geladene Gäste auf eigenem Grund bewirten. Für Lautsprecher im Freien kann aber je nach Gemeinde eine Bewilligung nötig sein, und die Nachtruhe gilt immer.

Wie früh muss ich ein Fest auf öffentlichem Grund anmelden?

Das legt die Gemeinde fest. In der Stadt Zürich muss das Gesuch mindestens vier Wochen vorher vollständig per Post eingereicht werden. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.

Brauche ich eine Bewilligung, um an einem Fest Getränke zu verkaufen?

Wer an einem Anlass öffentlich wirtet, braucht je nach Kanton eine Bewilligung für eine Gelegenheits- oder Festwirtschaft, besonders mit Alkoholausschank. Zuständig sind Gemeinde oder Kanton.

Braucht ein Festzelt eine Baubewilligung?

Das regeln Kanton und Gemeinde. Für ein kleines Zelt über ein Wochenende im eigenen Garten ist das selten ein Thema; bei grossen Zelten, Bühnen oder längerer Standdauer fragen Sie bei der Bauverwaltung nach.

Was kostet ein Festzelt für ein Wochenende?

Ein Zelt von 3×6 m mit Lieferung, Auf- und Abbau kostet meist CHF 250 – 750. Grössere Zelte, Boden, Seitenwände und Heizung kosten zusätzlich.

Wie lange darf die Musik an einem Fest laufen?

Massgebend sind die Nachtruhe- und Lärmvorschriften der Gemeinde. In der Stadt Zürich sind bewilligte Lautsprecher im Freien grundsätzlich bis 22 Uhr erlaubt, in der Sommerzeit freitags und samstags bis 23 Uhr.

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Quellen & Methodik

Stand: 31.10.2026 · redaktionell geprüft von der Offrendo Redaktion

Grundlage: öffentlich verfügbare Preisangaben Schweizer Fachbetriebe, Brancheninformationen der unten genannten Fachorganisationen und eigene Offrendo-Marktdaten, sofern ausreichend Daten vorhanden sind. Alle Preise sind Richtwerte in CHF inkl. MwSt. für die Schweiz – keine Offerten.

Prozentangaben zu Preisunterschieden, Zuschlägen oder Budgetanteilen sind Erfahrungswerte aus der Branche, keine Offrendo-Statistik.

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