Baum fällen lassen: Kosten in der Schweiz 2026 und Bewilligung
Veröffentlicht am 30.09.2026 · Offrendo Redaktion
Einen Baum fällen zu lassen kostet in der Schweiz 2026 für einen mittleren Baum von 8 bis 15 Metern Höhe rund CHF 600 bis 1'800, inklusive Entsorgung. Kleine Bäume bis 8 Meter kosten CHF 250 bis 700, grosse Bäume über 15 Meter oder Fällungen mit Seilklettertechnik neben Häusern CHF 1'500 bis 4'000 und mehr. Das Fräsen des Wurzelstocks kommt mit CHF 150 bis 600 dazu. Die Höhe, der Standort, der Platz zum Fällen und die Entsorgung bestimmen den Preis. Die übliche Fällsaison dauert von Oktober bis Ende Februar.
Kostenübersicht Baumfällung 2026
- Kleiner Baum bis ca. 8 m (Obstbaum, Zierbaum): CHF 250 – 700
- Mittlerer Baum 8 bis 15 m, inklusive Entsorgung: CHF 600 – 1'800
- Grosser Baum über 15 m: CHF 1'500 – 4'000 und mehr
- Stückweises Abtragen mit Seilklettertechnik (Baum neben Haus, Leitung, Strasse): Zuschlag CHF 500 – 2'000
- Wurzelstock fräsen: CHF 150 – 600 pro Stock
- Hebebühne: CHF 200 – 600 pro Tag
- Stundensatz Gartenbaubetrieb: CHF 70 – 110 pro Person, Baumpflege-Spezialist CHF 90 – 140
Die Spannen gelten für eine Fällung durch einen Gartenbau- oder Baumpflegebetrieb mit Abtransport des Holzes und des Astmaterials.
Was den Preis beeinflusst
- Höhe und Stammdurchmesser: Je grösser der Baum, desto mehr Arbeitszeit, Holz und Entsorgung
- Platz: Kann der Baum am Stück umgelegt werden, ist es am günstigsten. Steht er neben Haus, Garage, Zaun oder Leitung, muss er Stück für Stück abgetragen werden
- Zugang: Enge Gärten, Hanglagen und fehlende Zufahrt für Hebebühne oder Häcksler verteuern den Einsatz
- Zustand: Morsche oder kranke Bäume sind unberechenbar und brauchen mehr Sicherung
- Entsorgung: Astmaterial häckseln und Holz abführen ist oft inbegriffen. Behalten Sie das Holz als Brennholz, sinkt der Preis
- Signalisation: An Strassen oder Trottoirs braucht es Absperrung und teils eine Bewilligung der Gemeinde
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- Apfelbaum 6 m im Garten, freier Platz, Holz bleibt vor Ort: CHF 250 – 450
- Fichte 12 m, fällt am Stück, Entsorgung inklusive: CHF 700 – 1'300
- Birke 14 m direkt neben dem Haus, Abtragen mit Seilklettertechnik, Entsorgung inklusive: CHF 1'500 – 2'800
- Zusätzlich Wurzelstock fräsen bei der Fichte: CHF 200 – 400
Fordern Sie Offerten mit Fotos des Baums und des Umfelds an. So können Betriebe den Aufwand realistisch einschätzen, ohne vorher vorbeizukommen.
Braucht es eine Bewilligung?
Das hängt von Kanton, Gemeinde und Baum ab. In vielen Gemeinden dürfen Sie gewöhnliche Gartenbäume ohne Bewilligung fällen. Es gibt aber wichtige Ausnahmen:
- Geschützte Bäume: Manche Kantone und Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang oder in bestimmten Zonen, zum Beispiel über ein Baumschutzgesetz oder die Bau- und Zonenordnung
- Inventarisierte Bäume, Alleen und Bäume in Ortsbild- oder Naturschutzzonen
- Wald: Bäume im Wald oder am Waldrand fallen unter die Forstgesetzgebung und brauchen die Zustimmung des Försters
- Hecken und Feldgehölze sind in vielen Kantonen geschützt
Fragen Sie vor dem Fällen bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde nach. Ein seriöser Baumpflegebetrieb weist Sie auf die Bewilligungspflicht hin. Ohne Bewilligung drohen Bussen und eine Pflicht zur Ersatzpflanzung.
Wann ist die beste Zeit zum Baum fällen?
Die übliche Fällsaison liegt zwischen Oktober und Ende Februar. In dieser Zeit brüten keine Vögel, die Bäume sind ohne Laub leichter und das Holz enthält weniger Saft. Während der Brutzeit von etwa März bis August ist das Stören brütender Vögel verboten, und viele Gemeinden erlauben Fällungen dann nur bei Gefahr. Planen Sie früh: Im Herbst und Winter sind Baumpflegebetriebe gut ausgelastet, gerade nach Sturmereignissen.
Nachbarsbaum: Was dürfen Sie selbst?
Äste und Wurzeln, die vom Nachbargrundstück herüberwachsen und Ihr Eigentum schädigen, dürfen Sie nach Artikel 687 ZGB kappen, wenn der Nachbar sie nach Ihrer Beschwerde nicht innert angemessener Frist entfernt (Kapprecht). Den Baum des Nachbarn fällen dürfen Sie nicht. Für Abstände von Bäumen zur Grenze gelten kantonale Regeln im Einführungsgesetz zum ZGB. Suchen Sie zuerst das Gespräch.
Wie viele Offerten und worauf achten?
Holen Sie zwei bis drei Offerten ein. Achten Sie darauf, dass diese Punkte ausgewiesen sind:
- Fällmethode (am Stück oder Abtragen) und benötigte Geräte
- Entsorgung von Holz, Ästen und Laub, oder ob das Holz bei Ihnen bleibt
- Wurzelstock: belassen, fräsen oder ausgraben
- Absperrung, Signalisation und allfällige Bewilligungen
- Haftpflichtversicherung des Betriebs für Schäden an Gebäuden und Leitungen
- Aufräumen und Rasenschutz nach der Arbeit
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Quellen & Methodik
Stand: 30.09.2026 · redaktionell geprüft von der Offrendo Redaktion
Grundlage: öffentlich verfügbare Preisangaben Schweizer Fachbetriebe, Brancheninformationen der unten genannten Fachorganisationen und eigene Offrendo-Marktdaten, sofern ausreichend Daten vorhanden sind. Alle Preise sind Richtwerte in CHF inkl. MwSt. für die Schweiz – keine Offerten.
Prozentangaben zu Preisunterschieden, Zuschlägen oder Budgetanteilen sind Erfahrungswerte aus der Branche, keine Offrendo-Statistik.
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Fachorganisationen und Primärquellen
Häufige Fragen
Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?
Für einen mittleren Baum von 8 bis 15 Metern rund CHF 600 bis 1'800 inklusive Entsorgung. Kleine Bäume kosten CHF 250 bis 700, grosse Bäume oder schwierige Standorte CHF 1'500 bis 4'000 und mehr.
Was kostet das Wurzelstock fräsen?
CHF 150 bis 600 pro Stock, je nach Durchmesser und Zugang. Wird der Stock ausgegraben statt gefräst, kostet es deutlich mehr.
Wann darf man in der Schweiz Bäume fällen?
Üblich ist die Zeit von Oktober bis Ende Februar. Während der Brutzeit der Vögel von etwa März bis August sind Fällungen in vielen Gemeinden nur bei Gefahr erlaubt.
Brauche ich eine Bewilligung zum Baum fällen?
Für gewöhnliche Gartenbäume oft nicht. Geschützte Bäume, Bäume in Schutzzonen und Waldbäume brauchen eine Bewilligung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Darf ich Äste vom Nachbarsbaum abschneiden?
Ja, wenn überhängende Äste Ihr Eigentum schädigen und der Nachbar sie nach Ihrer Beschwerde nicht innert angemessener Frist entfernt. Das regelt das Kapprecht in Artikel 687 ZGB.
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