Umzug

Zügeltermine 2027: Ortsübliche Kündigungstermine aller 26 Kantone

Veröffentlicht am 06.10.2026 · Offrendo Redaktion

Wohnungen kündigen Sie in der Schweiz mit drei Monaten Frist auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR) – sofern Ihr Mietvertrag nichts anderes regelt. Einheitliche Zügeltermine für die ganze Schweiz gibt es nicht: Häufig sind es der 31. März, 30. Juni und 30. September, in vielen Kantonen jedes Monatsende ausser Dezember, in der Waadt der 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Luzern, Genf und das Wallis kennen keine ortsüblichen Termine. Die Tabelle zeigt alle 26 Kantone (Stand Oktober 2026, Quelle: Schlichtungsbehörden).

Offerten für Umzug in Ihrer Region Kostenlos und unverbindlich · bis zu 3 Offerten · ca. 2 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mietvertrag geht vor: Steht dort ein Kündigungstermin oder eine längere Frist, gilt diese (Art. 266a OR).
  • Die Frist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss vor Beginn der Frist bei der Vermieterschaft eintreffen – der Poststempel zählt nicht.
  • Zu spät gekündigt? Die Kündigung ist nicht ungültig, sie gilt einfach für den nächsten möglichen Termin (Art. 266a Abs. 2 OR).
  • Wohnungen werden schriftlich gekündigt. Bei einer Familienwohnung müssen beide Partner unterschreiben.
  • Gibt es keinen ortsüblichen Termin, kündigen Sie auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer, gerechnet ab Mietbeginn.

Zügeltermine 2027 nach Kanton

Die ortsüblichen Termine legen nicht der Bund, sondern die Kantone und teils die Bezirke oder Gemeinden fest. Massgebend ist der Ort der Wohnung.

KantonOrtsübliche Termine (Wohnungen)Hinweise
Aargau31. März, 30. Juni, 30. SeptemberIn allen Bezirken gleich
Appenzell AusserrhodenJedes Monatsende ausser 31. Dezember–
Appenzell InnerrhodenJedes Monatsende ausser 31. Dezember–
Basel-LandschaftJedes Monatsende ausser Ende DezemberGesetzlich geregelt (§ 11 EG OR BL)
Basel-StadtLetzter Tag jedes Monats ausser 31. DezemberRäumung bis zum Vormittag des 3. Tages des Folgemonats (§ 214 EG ZGB BS)
BernBern-Mittelland, Biel/Seeland, Emmental-Oberaargau: jedes Monatsende ausser 31. DezemberOberland je nach Gemeinde verschieden. Für die Stadt Bern nennen andere Ratgeber den 30. April und 31. Oktober – bitte Mietvertrag prüfen oder bei der Schlichtungsbehörde nachfragen
Freiburg31. März, 30. Juni, 30. September, 31. DezemberIm ganzen Kanton
GenfKeine ortsüblichen TermineMassgebend sind die Termine im Mietvertrag
GlarusJedes MonatsendeOb auch der 31. Dezember gilt, ist nicht eindeutig belegt – bitte Vertrag prüfen
GraubündenMeist 31. März, 30. Juni, 30. SeptemberPrättigau/Davos und Imboden: nur 31. März und 30. September. Moesa und Bernina: keine feste Praxis
JuraJe Bezirk verschiedenDelémont und Moutier: jedes Monatsende. Franches-Montagnes: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember. Porrentruy: bitte vor Ort prüfen
LuzernKeine ortsüblichen TermineIm ganzen Kanton
Neuenburg31. März, 30. Juni, 30. SeptemberLa Chaux-de-Fonds, Le Locle und Val-de-Ruz zusätzlich 31. Dezember
Nidwalden31. März, 30. Juni, 30. September–
Obwalden31. März, 30. Juni, 30. September–
SchaffhausenJedes Monatsende ausser 31. Dezember–
SchwyzJedes Monatsende ausser 31. Dezember–
SolothurnJe Region verschiedenSolothurn, Grenchen, Wasseramt, Bucheggberg, Lebern, Thal-Gäu: 31. März und 30. September. Olten-Gösgen, Dorneck-Thierstein: 31. März, 30. Juni, 30. September
St. GallenJedes Monatsende ausser 31. DezemberBuchs SG: jedes Quartalsende ausser 31. Dezember. Rorschach: keine ortsüblichen Termine
TessinRaum Lugano: 29. März, 29. SeptemberBellinzona: keine ortsüblichen Termine. Locarno, Mendrisio, Chiasso, Biasca: bitte vor Ort prüfen. 2027 fällt der 29. März auf den Ostermontag
ThurgauJe Gemeinde verschiedenZum Beispiel Kreuzlingen, Arbon, Amriswil: jedes Monatsende ausser 31. Dezember. Frauenfeld, Weinfelden: 31. März, 30. Juni, 30. September
UriJedes Monatsende ausser 31. Dezember–
Waadt1. April, 1. Juli, 1. Oktober (jeweils 12 Uhr)Im ganzen Kanton
WallisKeine ortsüblichen TermineIm ganzen Kanton
Zug31. März, 30. Juni, 30. September–
ZürichJe Bezirk verschiedenStadt Zürich, Dietikon, Affoltern: 31. März und 30. September. Bülach: jedes Monatsende ausser Dezember. Übrige Bezirke (z. B. Winterthur, Uster, Horgen): 31. März, 30. Juni, 30. September

Stand: Oktober 2026. Quelle: Datenbank der Schlichtungsbehörden (mietrecht.ch), für Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusätzlich das kantonale Recht, für die Waadt die Stadt Lausanne. Termine können sich je Gemeinde unterscheiden – im Zweifel gilt Ihr Mietvertrag, sonst hilft die Schlichtungsbehörde Ihrer Gemeinde.

Konkrete Offerten statt Richtpreise?

Beschreiben Sie Ihr Projekt in 2 Minuten – bis zu 3 registrierte Anbieter für Umzug aus Ihrer Region erstellen Ihnen kostenlos eine Offerte.

Kostenlos passende Offerten erhalten

Kalender 2027: Bis wann Sie kündigen müssen

Bei der gesetzlichen Frist von drei Monaten muss Ihre Kündigung spätestens an diesen Tagen bei der Vermieterschaft eintreffen:

Termin 2027WochentagKündigung muss spätestens eintreffen
31. März 2027MittwochDonnerstag, 31. Dezember 2026
30. April 2027FreitagFreitag, 29. Januar 2027 (der 31. Januar ist ein Sonntag)
30. Juni 2027MittwochMittwoch, 31. März 2027
30. September 2027DonnerstagMittwoch, 30. Juni 2027
31. Oktober 2027SonntagFreitag, 30. Juli 2027 (der 31. Juli ist ein Samstag)
31. Dezember 2027FreitagDonnerstag, 30. September 2027

Regel laut Mieterinnen- und Mieterverband: Die Kündigung muss am letzten Tag vor Beginn der Frist zur Geschäftszeit eintreffen; fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Feiertag, am Vortag. Geben Sie einen eingeschriebenen Brief mindestens drei Werktage vorher auf. Eine längere Frist im Mietvertrag geht vor.

Ausziehen vor dem Termin: der Nachmieter

Wer ausserhalb der Frist oder des Termins ausziehen will, wird nur dann vorzeitig frei, wenn er eine zahlungsfähige und für die Vermieterschaft zumutbare Person vorschlägt, die den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt (Art. 264 OR). Sonst schuldet er den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Termin. Eine feste Antwortfrist für die Vermieterschaft nennt das Gesetz nicht; der Mieterinnen- und Mieterverband rechnet in der Regel mit 14 bis 30 Tagen.

Wohnungsabgabe: Protokoll und Reinigung

  • Üblich ist ein gemeinsames Abgabeprotokoll mit der Vermieterschaft. Eine Pflicht zur Unterschrift besteht laut Mieterinnen- und Mieterverband nicht – wer unterschreibt, anerkennt die aufgeführten Schäden. Bei Uneinigkeit nur mit Vorbehalt unterschreiben.
  • Die Vermieterschaft muss den Zustand bei der Rückgabe prüfen und Mängel sofort melden; spätere Forderungen sind sonst ausgeschlossen, ausser bei versteckten Mängeln (Art. 267a OR).
  • Viele Reinigungsfirmen bieten eine Endreinigung mit Abgabegarantie an: Sie sind bei der Übergabe dabei und bessern beanstandete Stellen direkt nach.
  • Halten Sie Zählerstände fest und fotografieren Sie die Räume bei der Abgabe.

Umzug rund um den Zügeltermin planen

  • An den offiziellen Zügelterminen sind viele Umzugsfirmen und Miettransporter ausgebucht – holen Sie Offerten früh ein, idealerweise sechs bis acht Wochen vorher.
  • Fragen Sie nach Terminen kurz vor oder nach dem Stichtag: Wer den neuen Mietvertrag ein paar Tage früher beginnen lässt, umgeht den gefragtesten Tag.
  • Vergleichen Sie zwei bis drei Offerten mit identischen Angaben (Zimmer, Stockwerk, Lift, Distanz, Möbellift, Reinigung).
  • Klären Sie früh die Parkbewilligung für den Umzugswagen bei beiden Gemeinden.
Quellen & Methodik

Stand: 06.10.2026 · redaktionell geprüft von der Offrendo Redaktion

Grundlage: öffentlich verfügbare Preisangaben Schweizer Fachbetriebe, Brancheninformationen der unten genannten Fachorganisationen und eigene Offrendo-Marktdaten, sofern ausreichend Daten vorhanden sind. Alle Preise sind Richtwerte in CHF inkl. MwSt. für die Schweiz – keine Offerten.

Prozentangaben zu Preisunterschieden, Zuschlägen oder Budgetanteilen sind Erfahrungswerte aus der Branche, keine Offrendo-Statistik.

Eigene Offrendo-Marktdaten fliessen ein, sobald mindestens 20 Offerten je Branche vorliegen. Insights →

Fachorganisationen und Primärquellen

Häufige Fragen

Was sind die offiziellen Zügeltermine in der Schweiz?

Einheitliche Zügeltermine gibt es nicht. Ortsüblich sind je nach Kanton zum Beispiel der 31. März, 30. Juni und 30. September, jedes Monatsende ausser Dezember oder – in der Waadt – der 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Luzern, Genf und das Wallis kennen keine ortsüblichen Termine (Stand Oktober 2026).

Welche Zügeltermine gelten in Zürich?

In der Stadt Zürich sowie in den Bezirken Dietikon und Affoltern der 31. März und der 30. September. In den meisten übrigen Bezirken gilt zusätzlich der 30. Juni, im Bezirk Bülach jedes Monatsende ausser Dezember (Quelle: Schlichtungsbehörden, Stand Oktober 2026).

Bis wann muss ich für den 31. März 2027 kündigen?

Bei drei Monaten Frist muss die Kündigung spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Vermieterschaft eintreffen. Steht im Mietvertrag eine längere Frist, gilt diese.

Was passiert, wenn meine Kündigung zu spät ankommt?

Sie ist nicht ungültig, sondern gilt für den nächsten möglichen Termin (Art. 266a Abs. 2 OR). Wer trotzdem früher ausziehen will, kann einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen.

Gilt der Termin im Mietvertrag oder der ortsübliche Termin?

Der Mietvertrag geht vor. Die ortsüblichen Termine gelten nur, wenn der Vertrag nichts anderes regelt.

Konkrete Preise statt Richtwerte?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in 2 Minuten – bis zu 3 geprüfte Anbieter für Umzug aus Ihrer Region senden Ihnen kostenlos eine Offerte. Unverbindlich, Sie entscheiden.

Kostenlos passende Offerten erhalten

Weitere Ratgeber

Kostenlose Anfrage starten
Trustpilot-Bewertung abgebenGoogle-Bewertung abgeben